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   OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99   

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OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99 (https://dejure.org/1999,7295)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.1999 - 4 Bs 351/99 (https://dejure.org/1999,7295)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 1999 - 4 Bs 351/99 (https://dejure.org/1999,7295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    VwGO § 60 Abs. 1
    Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 60 Abs. 1
    Sorgfaltsanforderungen bei defektem Telefaxempfangsgerät des Gerichts L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Überbringung eines fristwahrenden Schriftsatzes zum Nachtbriefkasten zur Einhaltung einer Rechtsmittelfrist

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 2 VG 3812/99
  • OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1667
  • NVwZ 2000, 822 (Ls.)
  • VersR 2000, 1523 (Ls.)
  • DVBl 2000, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten zwar, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 2.3.1993, BVerfGE 88, S. 118, 123 ff., ständ. Rspr).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    Ebensowenig darf auf ihn die Verantwortung für Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangter fristwahrender Schriftsätze abgewälzt werden, sofern die Ursache hierfür allein in der Sphäre des Gerichts zu finden ist (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, BVerfGE 69 S. 381, 386; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.1997 - OVG Bs IV 348/96 - betr. einen vom Absender nicht erkennbaren Telefax-Übertragungsfehler).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    Etwaige Fristversäumnisse, die auf der Verzögerung der Entgegennahme von Schriftsätzen durch das Gericht beruhen, dürfen dem Bürger aber nicht angelastet werden (BVerfG, Beschl. v. 3.10.1979, BVerfGE 52 S. 203, 207, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    Allerdings sind die nach der jeweiligen prozessualen Lage gegebenen und zumutbaren Anstrengungen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zu verlangen (BVerfG, Beschl. v. 10.2.1987, BVerfGE 74, S. 220, 225).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    Die Gerichte dürfen insoweit auch bei Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfG, Beschl. v. 11.7.1984, BVerfGE 67, S. 208, 212 f.).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen eines Fehlers des Telefaxempfangsgeräts war übereinstimmend anerkannt, daß ein Rechtsanwalt, der eine gesetzliche Frist bis auf wenige Stunden vor deren Ablauf ausnutzt und an dessen Sorgfaltspflichten deshalb besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, andere noch mögliche und zumutbare Maßnahmen für einen sicheren Zugang des fristwahrenden Schriftsatzes beim zuständigen Gericht zu ergreifen hat, wenn sich herausstellt, daß aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung nicht zustande kommt (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 6.3.1995, NJW 1995 S. 1431; v. 26.6.1996, NJW-RR 1996 S. 1275; BAG, Urt. v. 14.9.l994, NJW 1995 S. 743; VGH Kassel, Beschl. v. 7.11.l995, AuAS 1996 S. 46; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.5.1995 - 12 L 3657/95).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    Es kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die genannten Gründe dieses Beschlusses, den (lediglich) eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts getroffen hat, das Beschwerdegericht im Sinne von § 31 Abs. 1 BVerfGG bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch der Antragsteller zu binden geeignet sind (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 29.5.1991, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 38: die Bindungswirkung bezieht sich nur auf die Teile der Entscheidungsgründe, welche die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes betreffen; die Auslegung und Anwendung einfacher Gesetze ist Sache der sachnäheren Fachgerichte; BAG, Urt. v. 23.11.94, BAGE 78 S. 294, m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen eines Fehlers des Telefaxempfangsgeräts war übereinstimmend anerkannt, daß ein Rechtsanwalt, der eine gesetzliche Frist bis auf wenige Stunden vor deren Ablauf ausnutzt und an dessen Sorgfaltspflichten deshalb besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, andere noch mögliche und zumutbare Maßnahmen für einen sicheren Zugang des fristwahrenden Schriftsatzes beim zuständigen Gericht zu ergreifen hat, wenn sich herausstellt, daß aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung nicht zustande kommt (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 6.3.1995, NJW 1995 S. 1431; v. 26.6.1996, NJW-RR 1996 S. 1275; BAG, Urt. v. 14.9.l994, NJW 1995 S. 743; VGH Kassel, Beschl. v. 7.11.l995, AuAS 1996 S. 46; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.5.1995 - 12 L 3657/95).
  • BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen eines Fehlers des Telefaxempfangsgeräts war übereinstimmend anerkannt, daß ein Rechtsanwalt, der eine gesetzliche Frist bis auf wenige Stunden vor deren Ablauf ausnutzt und an dessen Sorgfaltspflichten deshalb besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, andere noch mögliche und zumutbare Maßnahmen für einen sicheren Zugang des fristwahrenden Schriftsatzes beim zuständigen Gericht zu ergreifen hat, wenn sich herausstellt, daß aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung nicht zustande kommt (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 6.3.1995, NJW 1995 S. 1431; v. 26.6.1996, NJW-RR 1996 S. 1275; BAG, Urt. v. 14.9.l994, NJW 1995 S. 743; VGH Kassel, Beschl. v. 7.11.l995, AuAS 1996 S. 46; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.5.1995 - 12 L 3657/95).
  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet habe, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Fax zu übermitteln, könne beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, daß er - unter Aufbietung aller nur denkbarer Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.10.1996, NJW-RR 1997 S. 250, im Anschluß an die Entscheidung des BVerfG).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.1995 - 12 L 3657/95
  • OVG Hamburg, 24.02.1999 - 4 Bs 24/99
  • BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07

    Rügerechtliche Einordnung der unrichtigen tatrichterlichen Entscheidung durch

    Es kann offenbleiben, ob von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgerätes oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden kann, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (so BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 1. August 1996 1 BvR 121/95 NJW 1996, 2857; vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 1999 4 Bs 351/99 NJW 2000, 1667; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11. Mai 2005 2 BvR 526/05 NJW 2006, 829).
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 CE 11.2687

    Technischer Defekt des Faxgeräts; Übermittlung der Beschwerdebegründung in

    Zwar dürfen die technischen Risiken der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax nicht auf den Nutzer des Mediums abgewälzt werden, wenn die technische Störung im Bereich des Telefaxempfangsgerätes liegt (OVG Hamburg vom 5.11.1999 Az. 4 BS 351/99 RdNr. 5 m.w.N.).
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